Platzregeln Golf Club Hanau-Wilhelmsbad 2021

1. Aus (Regel 18.2)
Die platzseitige Kante der historischen Basaltsteinmauer definiert die Ausgrenze des Platzes. Die Übungsanlage hinter Grün 18, die Umfriedung des Clubhauses, die Stützmauer vor dem Umkleidegebäude und die Driving Range links neben Bahn 3 liegen ebenfalls im Aus. Diese Ausgrenzen werden durch weiße Pfähle, Steine mit weißer Farbe oder weiße Linien gekennzeichnet.

2. Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen (Regel 16)
Boden in Ausbesserung (GUR/ BIA) ist durch weiße Linien und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet.
Auch ohne Kennzeichnung gelten die mit Sand verfüllten Drainagegräben auf Bahn 5 als Boden in Ausbesserung.
Tierlöcher: Erleichterung von Tierlöchern wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist. Unbewegliche Hemmnisse: - Stützmauer vor den gelben Abschlägen Bahn 1 + 4, sowie Brücke auf Bahn 6. - alle Entfernungspfosten - Mulchauflage an Baumscheiben Kot von Wasservögeln:
Nach Wahl des Spielers darf Kot von Wasservögeln als Boden in Ausbesserung behandelt werden, von dem Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist (außer auf dem Grün).
Der mit blauen Pfählen und grünen Köpfen gekennzeichnete Bereich (Wintergrüns) ist eine Spielverbotszone, die als ungewöhnliche Platzverhältnisse zu behandeln ist. Bei Behinderung durch die Spielverbotszone muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1 f in Anspruch genommen werden.

3. Üben, Nachputten (Regel 5.5)
Im Zählspiel darf ein Spieler keinen Übungsschlag (z.B. Chippen oder Putten) auf oder nahe dem Grün des zuletzt beendeten Loches ausführen, oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen. Strafe für Verstoß: Grundstrafe (=2 Schläge am nächsten Loch).

4. Aussetzen des Spiels wegen Gefahr (Regel 5.7)
Eine sofortige Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch einen langen Signalton bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch drei kurze Töne bekannt gegeben. Strafe für Verstoß: Disqualifikation.

Die Wiederaufnahme des Spiels wird durch zwei kurze Töne bekannt gegeben. Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen. (Regel 5.7a)

5. Verhaltensvorschriften (Regel 1.2a)
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzenden Bunker hindurchfahren bzw. über das Vorgrün zu fahren.
Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen.
Einen Schläger werfen.
Pitchmarken nicht ausbessern, Bunker nicht harken oder Divots nicht zurücklegen.

Strafe für den Verstoß (nach Verwarnung):
Strafe für den 1. Verstoß:  Ein Strafschlag
Strafe für den 2. Verstoß:  Grundstrafe
Strafe für den 3. Verstoß:  Disqualifikation

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
Absichtlich ein Grün zu beschädigen
Abschlagsmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
Einen anderen Spieler während seines Schlags abzulenken
Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
Personen zu gefährden oder zu verletzen
Das Wettspiel nicht im „Spirit of the Game“ zu beenden, z.B. unterbricht ein Spieler das Spiel aus einem Grund, der nach Regel 5.7a nicht erlaubt ist oder versäumt er es, wie verlangt,  die Spielleitung zu informieren
Nicht Abgeben der Zählkarte

Strafe für Verstoß: Disqualifikation
Die Strafen für schwerwiegendes Fehlverhalten werden ggf. auch nach dem Wettspiel von der Spielleitung verhängt.

6. Gelände

Gräben, z. B. Drainagegräben oder ähnliche Vertiefungen, die üblicherweise kein Wasser enthalten und nicht durch Pfähle gekennzeichnet sind, sind Teil des Geländes und somit keine Penalty Area (beispielsweise entlang der Bahn 7 linksseitig).

Stand 03.08.2023